Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen von
complete web solutions, Inhaber: Gerfried Drube
Syker Str. 57, 28816 Stuhr (im Folgenden CWS) mit deren Kunden.
Die Angebote der CWS richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Allen Verträgen, die der Kunde mit CWS abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde.
Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung ausdrücklich an.
Gültig ist die jeweils aktuelle Fassung.
Abweichende Regelungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder ergänzende Vertragsvereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn Sie durch CWS schriftlich bestätigt werden. Dieses gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch für den Fall, dass CWS den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag durchgeführt wird.
§ 2 Vertragsgegenstand
Zu den Leistungen der CWS gehören verschiedene Dienstleistungen einer Internetagentur, wie insbesondere die Erstellung von Webseiten/Webshops, Konzeptentwicklungen, Erstellung von Grafiken und Logos, Suchmaschinenoptimierung, Software Schulungen, Serveradministration, Programmierung, Vermittlung von Webspace und Domainregistrierung über einen Drittanbieter.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote von CWS sind grundsätzlich freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst dann wirksam zustande, wenn die Agentur einen vom Kunden erteilten Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich bestätigt.
Der Vertrag kommt spätestens zustande, wenn der Kunde Leistungen der Agentur in Anspruch nimmt.
Der Kunde ist verpflichtet eine vollständige und korrekte Lieferadresse anzugeben. Ein wirksamer Vertrag kommt nicht zustanden, wenn CWS den Kunden bei der Abgabe der Bestellbestätigung nicht erreicht oder diesen nicht verifizieren kann. CWS ist nicht verpflichtet bei Rechtsschreibfehlern oder Fehlfunktionen der Internetseite von CWS die Bestellung anzunehmen.
Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 4 Leistungspflichten, Leistungszeiten/Laufzeit, Kündigung
Die von CWS genannten Termine stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung durch den Kunden.
CWS ist berechtigt zur Vertragserfüllung jederzeit und nach eigenen Ermessen eigenes Personal oder qualifizierte Dritte einzusetzen.
Die von CWS zu erbringenden Leistungen, ergeben sich aus dem für den Kunden individuell erstellten Angebot oder Kostenvoranschlag. CWS ist berechtigt gewünschte oder notwendige Änderungen, die von der ursprünglichen Kalkulation nicht unerheblich abweichen, als diese anzuzeigen und entsprechend nach zu kalkulieren.
Verträge, die eine fortlaufende Leistung beinhalten, wie etwa die Vermittlung von Webspace werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Monatsende. Sollte der Vertrag innerhalb des ersten Vertragsjahres gekündigt werden, fällt eine Einrichtungsgebühr in Höhe eines Jahresbetrags an.
Für Leistungen des Hosting oder des Domain-Service bestimmt der Kunde mit seiner Bestellung einen Vorauszahlungszeitraum (1 Monat, 3, 6, 12, 24, 36 Monate). Kunden die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können lediglich zwischen 12, 24 oder 36-monatlicher Vorauszahlung wählen.
Der vorgenannte Vorauszahlungszeitraum beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der Freischaltung des Zugangs des Kunden. Der Ablauf des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraumes ist in der Rechnung genannt.
Endet der nachvorausgewählte und nach dem Kunden mitgeteilte Vorauszahlungszeitraum, ohne dass der Kunde den Vertrag gekündigt hat, so beginnt mit Ablauf des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraums der von ihm gewählte Vorauszahlungszeitraum, welcher bei Vertragsabschluss gewählt wurde, erneut, wenn nicht der Kunde vor Ablauf einen anderen Vorauszahlungszeitraum wählt.
Während des vom Kunden gewählten Vorauszahlungszeitraumes kann der Kunde den Vertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Die ordentliche Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services durch ist zum Ende eines laufenden Kalendermonats mit einer Frist von 30 Kalendertagen zulässig.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet CWS bei der Erfüllung Ihrer Vertragspflichten zu unterstützen. Der Kunde stellt der CWS insbesondere die notwendigen Informationen, Daten (Bilder, Texte, Logos, Fotos usw.), Hard- und Software in einem gängigen Format unentgeltlich zur Verfügung. Sofern dies erforderlich sein sollte, wird der Kunde eine Konvertierung des von ihm überlassenen Materials auf eigene Kosten veranlassen.
Der Kunde ist verpflichtet das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Die Abnahme erfolgt grds. für jede einzelne Entwicklungsstufe oder in voller Höhe durch schriftliche
(Post, Fax oder E-Mail) Erklärung des Kunden.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass CWS die zur Nutzung der Materialien, wie insbesondere der Software, die erforderlichen Rechte zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunden versichert der CWS, dass die überlassenen Rechten frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere versichert der Kunden, dass durch die Verwendung der Materialien keine Urheber und Markenrechte verletzt werden. Der Kunde stellt CWS von sämtlichen Ansprüchen durch Dritte frei.
Sofern der Kunden nicht binnen zwölf Monaten nach Vertragsbeendigung die zur Verfügung gestellte Materiealien nicht zurückfordert, ist CWS berechtigt diese ordnungsgemäß zu entsorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, evtl. anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA abzuführen. Sofern CWS diese verauslagt, ist der Kunden verpflichtet diese gegen Nachweis zu erstatten.
§ 6 Überlassung von Webspace/Speichermedien
Die von dem Kunden in die von CWS überlassenen Speichermedien eingestellten Inhalte sind in regelmäßigen Abständen durch den Kunden auf eigenen Speichermedien, welche nicht solche von CWS sind, zu sichern (sog. Backup-Pflicht).
Der Kunde ist zudem gehalten, seine sonstigen Daten eigenständig zu sichern. Dies gilt insbesondere – auch für Zwecke einer eventuellen steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht – für E-Mails der durch CWS vertragsgemäß bereit gehaltenen Postfächer. CWS übernimmt eine Pflicht zur Datensicherung nur, wenn dies als Leistungspflicht zu einem Tarif ausdrücklich versprochen wird. Auch für diesen Fall bleibt der Kunde zu einer regelmäßigen Datensicherung auf eigenen Speichermedien verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, mengenmäßig begrenzte Leistungen nicht zu überschreiten, es sei denn eine solche Überschreitung ist vertraglich ausdrücklich vereinbart. Stellt CWS fest, dass das Mengenvolumen eines Kunden den für den entsprechenden Tarif vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 15 % überschreitet, wird CWS den Kunden hierüber informieren und dem Kunden anbieten, einen Vertrag mit einem entsprechend höheren Mengenvolumen abzuschließen. Sollte dieses Angebot durch den Kunden abgelehnt werden, kann CWS das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von CWS die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden.
CWS sichert dem Kunden eine mittlere Zugänglichkeit der von CWS bereit gehaltenen Server und Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (sog. Backbone) in Höhe von 99 % auf das Jahr zu. Ausgenommen hiervon sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von CWS liegen (etwa höhere Gewalt) nicht zu erreichen ist.
CWS ist berechtigt den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Die Leistungen von CWS dürfen durch den Kunden nicht genutzt werden, um an Dritte unaufgefordert E-Mails zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder den Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming) zu ermöglichen, um an Dritte bedrohende oder belästigende Nachrichten zu versenden oder den unbefugten Abruf von Informationen zu ermöglichen bzw. unbefugt in Datennetze einzudringen. Versendet der Kunde Spam-E-Mails, ist CWS berechtigt, die elektronischen Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend zu sperren. CWS kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädlichen Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, wenn Absenderinformationen falsch sind oder verschleiert werden oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
Dem Kunden ist die Untervermietung von Leistungen grds. nicht gestattet. Etwas anderes gilt nur wenn es sich beim Kunden um einen autorisierten Reseller handelt.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme auf den Servern von CWS, welche er vereinbarungsgemäß mit anderen Kunden teilt (shared server) so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Netze, Server und Software, welche CWS zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. CWS ist berechtigt, den Zugang des Kunden bzw. Dritter zu sperren bzw. zu reglementieren, wenn seine Netze, Server und Software abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Systeme von CWS beeinträchtigt wird.
§ 7 Schulungen
Schulungen können in den Räumen der CWS, beim Kunden oder aber per E-Mail, Telefon, Skype oder Teamviewer durchgeführt werden.
CWS weist darauf hin, dass Schulungen ein im Wesentlichen selbstverantwortlicher Prozess ist, der eine Mitarbeit des Kunden voraussetzt und von dessen individuellen Fähigkeiten abhängt. Eine Erfolgsgarantie kann daher nicht gegeben werden.
Abgemachte Termine müssen spätestens zwei Tage vorher abgesagt werden, andernfalls ist die vereinbarte Gebühr im vollen Umfang zu entrichten. Für den Zugang der Absage ist der Kunde verantwortlich.
§ 8 Zahlungsbedingungen
1. Zahlungsbedingungen Webhosting, Domains
Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils pro Jahr im Voraus. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag binnen 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. angefallenen Bank- und sonstigen Gebühren zu ersetzen
2. Zahlungsbedingungen Web-Design, Programmierung, Auftragsarbeiten
Die Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise nach Fertigstellung des Projektes. Übersteigt der Fertigstellungszeitraum einen vollen Monat, so ist CWS berechtigt, die bis dahin angefallenen Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. CWS ist berechtigt einen Vorschuss in Höhe von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen.
§ 9 Verzug
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist CWS berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls CWS nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entsteht, ist CWS berechtigt diesen geltend zu machen.
Im Falle des Verzugs des Kunden mit seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen ist CWS berechtigt, den Zugang des Kunden auf die vom CWS bereitgestellten Speichermedien zu sperren. CWS wird den Kunden auf diese Folge seines Zahlungsverzugs in einer Mahnung hinweisen. Im Verzug des Kunden besteht die Zahlungspflicht des Kunden trotz gesperrtem Zugang fort. Nach Sperrung des Zuganges ist es dem Kunden nicht möglich, die ihm vertragsgemäß auf seinem Account eingerichteten E-Mail-Postfächer abzurufen.
§ 10 Gewährleistung
Der Kunde hat die Leistungen der Agentur binnen einer Woche nach Fertigstellung und Überlassung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssen binnen einer weiteren Frist von einer Woche schriftlich angezeigt werden. Mängel die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht entdeckt worden sind (sog. versteckte Mängel) müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die Mängel müssen so genau wie möglich beschrieben werden. Gewährleistungsansprüche wegen verspäteter Mängelanzeige sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
CWS haftet für solche Schäden des Kunden unbegrenzt, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung von CWS oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von CWS zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
Soweit nicht vorstehende Bestimmung eingreift, haftet CWS bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der vorstehenden Bestimmung begrenzt auf die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Jahresentgelts.
Die verschuldensunabhängige Haftung von CWS auf Schadenersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) ist ausgeschlossen.
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und/oder dem Telekommunikationsgesetz nebst den dazu erlassenen Verordnungen bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
§ 12 Sperrung
Sollte CWS Abmahnungen oder Ähnliche Schreiben von dritter Seite bekommen, welche die glaubhafte Behauptung von Rechtsverletzungen enthalten, so ist CWS berechtigt, ohne vorherige Rechtsprüfung den Zugang zu den beanstandeten Informationen, von welcher die Verletzung ausgeht, vorerst zu sperren, wenn nicht der Kunde gegenüber CWS unverzüglich nachweist, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt oder CWS von den Kunden von den Folgen einer Inanspruchnahme durch Dritte freigestellt wird.
CWS kann die Aufhebung der Sperrung davon abhängig machen, dass der Kunde den rechtswidrigen Zustand nachweislich beseitigt und zum Ausschluss einer Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber CWS abgegeben hat sowie für die Zahlung einer hieraus etwaig sich zukünftig ergebenden Vertragsstrafe Sicherheit geleistet hat. Die Höhe der Sicherheit entspricht insoweit der Höhe zu erwartender Kosten von CWS für den Fall einer Inanspruchnahme von Dritten
Soweit CWS von Dritten oder von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, welches CWS zur Sperrung berechtigt, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von allen Ansprüchen freizustellen und diejenigen Kosten zu tragen, die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstanden sind. Dies umfasst insbesondere auch die erforderlichen Rechtsverteidigungskosten des Anbieters.
Während der vorübergehenden Sperrung im Sinne der vorstehenden Absätze behält CWS den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
§ 13 Nutzungsrecht
Sämtliche von CWS im Zuge der Vertragserfüllung gefertigten Arbeiten, Präsentationen, usw. verbleiben im Eigentum von CWS. Eine Herausgabe dieser Arbeiten kann der Kunde nicht einfordern.
CWS schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung lediglich die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte, wie etwa Skizzen, Tabellen, usw.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares einfaches Nutzungsrecht.
Die Übertragung der Nutzungsrechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Die Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte/oder Mehrfachnutzungen sind sofern diese nicht bereits Gegenstand der Vereinbarung sind, gesondert zu vergüten und bedürfen der Zustimmung der CWS.
Im jedem Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung steht CWS eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu.
Nach Ende des Vertrages fallen die übertragenen Rechte wieder auf CWS zurück.
§ 14 Urheberrecht
Die durch CWS erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfung zu qualifizieren und sind urheberrechtlich für diese geschützt. Diese gilt auch dann, wenn die Schöpfungshöhe nach dem Urhebergesetz nicht erreicht ist.
CWS ist berechtigt die von Ihr gefertigten Arbeiten zu signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Sie ist ferner dazu berechtigt, den Kunden im Internet sowie in Printmedien oder anderen Medien als Referenzkunden zu benennen. Der Kunden räumt CWS das Recht ein, die gefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf Sie hinzuweisen.
Die Arbeiten der CWS dürfe ohne deren Zustimmung nicht geändert oder verändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teile des Werks ist unzulässig. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig.
§ 15 Stornierung
Bereits erteilte Aufträge können nur in Teilen oder gesamt nur mit schriftlicher Zustimmung durch CWS storniert werden. Bereits erbrachte Leistungen werden im vollen Umfang abgerechnet.
Für nicht erbrachte Leistungen hat der Kunde eine Stornogebühr in Höhe von 30 % der Angebotssumme für diese Leistungen zu zahlen.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Unwirksamkeit,
Für die von CWS auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz von CWS
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: Stuhr, 01. Juli 2016
- Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen -